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Aktuelles
Ab sofort bieten wir die neue Klasse B196 (Motorrad 125 ccm) an
Unseren Fahrschülern stellen wir während der Ausbildung Airbagwesten zur Verfügung
Seit dem 2.2.2013 ist Ulrich Feldkamp ERSTER Kraftfahreignungsberater(MPU-Vorbereitung / Seminar 65+) in Mülheim
Änderungen der Führerscheinklassen ab dem 19. Januar 2013
Es ist mal wieder soweit. Ein paar Politiker haben entschieden - für den Führerschein müssen neue Gesetze her. Um euch auf den aktuellsten Stand zu bringen werden wir versuchen, euch die Änderungen hier anschaulich zusammen zu fassen.
Als erstes hat ab dem 19. Januar 2013 ein neuer Führerschein nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach müsst ihr ihn "umtauschen". Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um einen Verwaltungsakt und ist unkompliziert-
Auch wer jetzt schon im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss diese nach 15 Jahren austauschen, wenn er ein neues Führerscheindokument nach dem 19. Januar 2013 beantragt.
Änderungen für Motorrad:
Die Klasse A 1 wird nicht großartig verändert. Lediglich die bisherige Beschränkung auf 80 km/h fällt weg und ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg muss eingehalten werden.
A beschränkt heißt künftig A2. Euer Motorrad darf, anstatt den bisherigen 34 PS, von da an 48 PS stark sein. Aber freut euch nicht zu früh. Ein automatischer prüfungsfreier Aufstieg nach 2 Jahren in die Klasse A (unbeschränkt)* ist nicht mehr möglich. Wer also seinen Führerschein auf Klasse A erweitern möchte, wird künftig um zusätzliche Fahrstunden und Prüfung mit einer entsprechend leistungsstarken Maschine nicht herumkommen.
* A unbeschränkt bedeutet, dass man alle Motorräder, unabhängig ihrer Leistung, fahren darf.
Änderungen für Trikes:
Wer künftig ein Trike fahren möchte, braucht die Führerscheinklasse A. Das Mindestalter wird auf 21 Jahre angehoben. Außerdem darf mit der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden. Inhaber der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, dürfen auch weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Die bis zu diesem Datum erteilten Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen auch weiterhin nach dem Grundsatz des Besitzstandes zum Führen von Anhängern.
Änderungen für Anhänger
Für die Klasse B ändert sich nichts: es darf ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg bewegt werden, welches dann auch einen bis zu 750 kg schweren Anhänger ziehen kann.
Für Anhänger von mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
Die " Anhängerregelung " bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3500 kg mit Anhängern) wird wie bei der Regelung in der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind dann Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter wird für die Klassen C und CE auf 21 Jahre angehoben.
Neue Klasse B 96:
Neu ist auch die Klasse "B 96 " was insbesondere Caravaner-Fahrer interessieren dürfte. Auch hier darf der Anhänger über 750 kg wiegen, das zulässige Gesamtgewicht darf allerdings 4250 kg (bisher 3500 kg) nicht übersteigen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch eine eintägige Schulung.
Änderungen für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge
Die bisherigen Führerscheinklassen M und S für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h werden künftig in der neuen Klasse AM zusammengeführt.
Und zu guter Letzt:
Alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 erstmalig umgetauscht worden sein.
Motorradsicherheitstraining: im Auftrag des Bundesverband der Motorradfahrer e.V. ( BVDM )