ASF-Kurse dürfen nur von dafür autorisierten Fahrschulen durchgeführt werden

ASF-Kurs

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

FES (Fahreignungsseminar)

Bundesrat beschließt Gesetz zum neuen Punktesystem

  • Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung ( ein neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge ) entfällt.
  • Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
  • Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien ( statt bisher 7 ).
  • Klare Einstufung: "Vormerkung" (bis 3 Punkte), "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
  • Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließlich Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines "Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von 5 Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetztgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
  • Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
  • Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.

 Ablauf des Seminares:

2 x 90   Minuten Sitzung mit dem Fahrlehrer

2 x 75 Minuten Sitzung mit einem Verkehrspsychologen

 









 

 

Nähere Informationen gibt Ihnen gerne

 

Herr Ulrich Feldkamp

 0173/5382542

oder

unsere Fahrschule Duisburger Str. 85

Ansprechpartnerin Ute Feldkamp

Tel. 0208/422129